Im Sportausschuss sind in erster Linie Interessengruppen des professionellen Sports in Deutschland vertreten und auch diejenige, die in besonderer Weise an der Sport(schieds)gerichtsbarkeit interessiert sind, z.B. Sportverbände, Athletenvertreter, die NADA, der DOSB, das BMI, das BMJ, Akademiker, Sportsponsoren, Fachanwälte usw.
Der Sportausschuss berät das Deutsche Sportschiedsgericht in Angelegenheiten besonderer Bedeutung wie z.B. der Reform der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung, Erhöhung der Transparenz und Integrität der Sportschiedsverfahren, Einführung von Verfahrenskostenhilfe für Athleten usw.
Der Sportausschuss tritt bei Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Deutschen Sportschiedsgericht einberufen.