Der Gebührenrechner ist nicht verbindlich, sondern lediglich ein Hilfsmittel für die Beteiligten eines DIS-Sportschiedsverfahrens.
Mit Hilfe des Gebührenrechners lassen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten eines DIS-Sportschiedsverfahrens errechnen. Die Gesamtkosten werden auf der Grundlage der seit dem 1. April 2016 wirksamen Anlage 2 Kostentabelle zur 2016 DIS-Sportschiedsgerichtsordnung berechnet.
In Anti-Doping-Streitigkeiten sind die Honorare der Schiedsrichter pauschaliert. Das Pauschalhonorar des Einzelschiedsrichters beträgt 1.000 €; bei einem Dreier-Schiedsgericht betragen das Pauschalhonorar des Vorsitzenden des Schiedsgerichts 1.600 € und der beisitzenden Schiedsrichter jeweils 600 €. Die DIS-Bearbeitungsgebühr ist in Anti-Doping-Verfahren pauschal auf 400 € festgelegt.
Die Erstattung der Auslagen der Schiedsrichter bemisst sich nach einer von der DIS erstellten Richtlinien für die Erstattung von Auslagen der Schiedsrichter in der bei Verfahrensbeginn gültigen Fassung.
Der Gebührenrechner ist nicht verbindlich, sondern lediglich ein Hilfsmittel für die Beteiligten eines DIS-Sportschiedsverfahrens.