Das Deutsche Sportschiedsgericht ist eine private und unabhängige Streitbeilegungseinrichtung mit zentraler Bedeutung für den organisierten Sport in Deutschland. Es ist seit dem 1. Januar 2008 bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) angesiedelt und geht auf eine gemeinsame Initiative der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der DIS zurück.
Das Deutsche Sportschiedsgericht agiert unabhängig von Sportverbänden und -vereinen, Athleten, der NADA oder sonstigen Sportorganisationen und -akteuren. Somit ist es ein echtes Schiedsgericht i.S.d. §§ 1025 ff. ZPO.
Mit der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) bietet das Deutsche Sportschiedsgericht eine speziell für die Beilegung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport erstellte Schiedsgerichtsordnung an. Die Vorteile dieser administrierten Schiedsverfahren können für unterschiedlichste Typen von Streitigkeiten genutzt werden, z.B. Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, Transferstreitigkeiten, Lizenzverträgen, Sponsoringverträgen, Vereinsstreitigkeiten usw.
Das Deutsche Sportschiedsgericht spielt eine wichtige Rolle insbesondere im Bereich der Anti-Doping-Bekämpfung - von der unmittelbaren Sanktionierung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen bis hin zur schiedsgerichtlichen Überprüfung verbandsinterner Entscheidungen. Aber auch darüber hinaus erlangt das Deutsche Sportschiedsgericht zunehmend an Bedeutung.
Die Tätigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichtes basiert auf langjährigen Erfahrungen der DIS bei der Administrierung von Schiedsverfahren und stellt somit fachkundige, zeit- und kosteneffiziente Streitlösungen für alle sportbezogen Streitigkeiten zur Verfügung.