Wird VKH gewährt, so werden folgende Kosten übernommen, wobei der Antragssteller eine Selbstbeteiligung von 250 € zu zahlen hat, die nur im Falle des vollständigen Obsiegens im Schiedsverfahren zurückerstattet wird:
- DIS-Bearbeitungsgebühr;
- Honorar und Auslagen der Schiedsrichter;
- Kosten eines eigenen Rechtsanwalts, die durch entsprechende Rechnungen nachzuweisen sind, jedoch maximal 3.000 € (dreitausend) pro Schiedsverfahren;
- Reise- und Übernachtungskosten der vom Antragsteller benannten Zeugen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung sowie Kosten für vom Antragsteller beauftragte Sachverständige, die jeweils durch entsprechende Rechnungen nachzuweisen sind, jedoch insgesamt maximal 3.000 € (dreitausend) pro Schiedsverfahren.
Für die VKH steht ein vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) drittmittelfinanzierter Fonds zur Verfügung. Der Fonds wird von der DIS verwaltet. Die DIS veröffentlicht zweimal jährlich den Guthabenstand, wobei der angegebene Wert den Kontostand des Fondskontos zum entsprechenden Stichtag wiedergibt und keinen buchhalterischen Abschluss darstellt.