Um Zeit und Kosten effektiv zu sparen, können sich Parteien unmittelbar auf das Deutsche Sportschiedsgericht als Eingangsstelle für die Beilegung der streitigen Sachverhalte einigen. Dabei können dem Deutschen Sportschiedsgericht alle Streitigkeiten, z.B. aus oder in Zusammenhang mit der Athletenvereinbarung, die unmittelbare Sanktionierung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen, sonstige Verstöße gegen Verbandsregeln übertragen werden. In diesem Fall agiert das Deutsche Sportschiedsgericht als Gericht der 1. oder Tatsacheninstanz und entlastet dabei die Sportverbände.