Die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) ist eine speziell für die Beilegung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport erstellte Verfahrensordnung. Sie bildet die prozessuale Grundlage der Sportschiedsverfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht.
Zum 1. Januar 2025 ist die 2025 DIS-Sportschiedsgerichtsordnung in Kraft getreten. Sie gilt für Sportschiedsverfahren, die am 1. Januar 2025 oder später eingeleitet wurden.
Für Sportschiedsverfahren, die bis 31. Dezember 2024 eingeleitet wurden, galt die 2016 DIS-Sportschiedsgerichtsordnung.
Für Sportschiedsverfahren, die bis 31. März 2016 eingeleitet wurden, galt die 2008 DIS-Sportschiedsgerichtsordnung.